Nordwest-Zeitung verstößt gegen Pressekodex

Andreas Kölling • 17. Juli 2025

Missbilligung des Deutschen Presserats für Stadion-Bericht

Die Thomas-Husmann-Story von Irreführung und Entfreundung

Gibt es etwas Schlimmeres, als auf Facebook „entfreundet" zu werden? Ok, wer kennt schon noch Facebook? Aber einfach so mir nichts, dir nichts entfreundet zu werden, ist doch bitter. Thomas Husmann hat Klaas Brümann entfreundet! Der Oldenburger NWZ-Lokalredakteur und das prominente Mitglied unserer Bürgerinitiative KEIN StadionBau kennen sich seit Jahren, treiben öfter mal zusammen Sport. Und selbst, wenn Husmann wieder versucht hatte, jenseits aller journalistischen Standards die BI medial in die Pfanne zu hauen, gab es immer noch das eine oder andere freundliche Gespräch am Rande des Spielfelds oder einen kurzen Chat auf WhatsApp. Nun hat Husmann plötzlich Schluss gemacht und es steht die drängende Frage im Raum: Entfreundet, warum?

Vielleicht, weil Husmanns letzter Versuch, die BI madig zu machen, gründlich schief gegangen ist? Jedenfalls fing er sich eine offizielle Missbilligung des Deutschen Presserates ein, weil er „irreführend“ berichtet hat. Schon die zweite Missbilligung für die Nordwest-Zeitung im Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über das Lieblingsprojekt von Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD) - das geplante Stadion für den Berufsfußball an der Maastrichter Straße zu 100 Prozent finanziert von Steuergeld.

Schwerwiegender Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht

Anfang Februar hatte Husmann die Kritik der BI an der Personalentscheidung für den Spitzenposten der stadteigenen Stadionplanungsgesellschaft zum  Anlass für eine üble Tirade genommen - unter anderem gegen Klaas Brümann. Jenseits aller Grenzen. Allerdings war er dabei Falschaussagen des kritisierten Geschäftsführers aufgesessen und hatte zudem die Pressemitteilung der BI offensichtlich nicht richtig gelesen. Oder wollte er sie gar nicht richtig lesen? Ergebnis: Der Deutsche Presserat sprach jetzt eine Missbilligung gegen die NWZ aus wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen Ziffer 2 des Pressekodex, die journalistische Sorgfaltspflicht.

Medienpartnerschaft contra Objektivität?

Interessant auch der Hinweis des Presserates, dem Kontrollorgan der gedruckten und Online-Medien, dass die Redaktion die Medienpartnerschaft der NWZ mit der VfB Oldenburg Fußball GmbH hätte transparent machen müssen. „Eine Medienpartnerschaft ist grundsätzlich geeignet, die Objektivität einer Redaktion bezüglich Themen, die den Medienpartner betreffen, infrage zu stellen“, heißt es wörtlich in der Begründung des Beschwerdeausschusses: „Insofern hätte die Redaktion auf die Medienpartnerschaft hinweisen müssen, um der Leserschaft die Möglichkeit zu schaffen, die Berichterstattung unter diesem Gesichtspunkt zu bewerten.

Anders als bei einer Rüge, ist die NWZ nicht verpflichtet, eine Missbilligung zu veröffentlichen oder abzudrucken. „Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung“, schreibt der Deutsche Presserat weiter. Es wird keine Überraschung sein, dass die NWZ nicht über die Missbilligung berichten wird. Das hat sie auch bei der Missbilligung aus dem Jahr 2022 nicht getan, als in einem Artikel auf der Titelseite getönt wurde, eine „große Mehrheit“ sei für das Stadion. Kein Wort dazu, dass die Umfrage nicht die Spur repräsentativ war. Deshalb erwarten wir auch jetzt keine faire Berichterstattung in der NWZ und deshalb veröffentlichen wir die aktuelle Missbilligung des Deutschen Presserates hier selbst.

Auch auf die Gefahr hin, von Thomas Husmann auf Facebook entfreundet zu werden.

Der Beschwerdeausschuss erkennt in den streitgegenständlichen Veröffentlichungen Verstöße gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht.
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