Einwendungen im Bauleitverfahren

Andreas Kölling • 8. Oktober 2025

Stadion-Irrsinn endlich stoppen!

Sie haben jetzt das Wort: Die Stadt hat die Bauleitplanung für das Fußballstadion an der Maastrichter Straße öffentlich ausgelegt. Sie können nun bis zum 25. November 2025 Ihre persönlichen Einwände gegen den Bebauungsplan 831 und gegen die Änderung 82 des Flächennutzungsplanes einbringen. Sie können die gleichen Einwendungen für beide Verfahren einreichen. Ihre Einwendungen müssen von der Stadt sorgfältig geprüft werden. Je mehr Einwendungen, je größer die Chance, den Stadion-Irrsinn zu beenden.


Ganz wichtig: Mit einer Einwendung gehen Sie keine rechtliche Verpflichtung ein und es sind auch keine Kosten damit verbunden.

Wer kann Einwände erheben?

Einwendungen erheben können alle Betroffenen. Das sind nicht nur die direkten Anwohnerinnen und Anwohner. So ein Großprojekt, wie ein reines Fußballstadion zu 100 Prozent von Steuergeld, betrifft die ganze Stadtgesellschaft. Es sind erhebliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu erwarten. Die nachteiligen Auswirkungen auf das Klima, auf Boden und Wasser können mit den geplanten Maßnahmen nicht ausgeglichen werden. Wenn Sie bereits während der sogenannten Frühzeitigen Bürgerbeteiligung Einwände erhoben haben, weisen Sie bitte nochmal ausdrücklich darauf hin, dass diese Einwendungen aufrechterhalten werden. Achtung: Wer jetzt keine Einwendung erhebt, kann später im weiteren Verlauf des Verfahrens keine Rechte mehr geltend machen.


Wie erhebe ich Einwendungen?

Einwendungen müssen ein paar formale Bedingungen erfüllen, damit sie berücksichtigt werden. Deshalb ist es am einfachsten, Sie formulieren Ihren Einwand online. Die Stadt Oldenburg stellt dazu ein Formular auf ihrer Website zur Verfügung, das Sie ausfüllen können. Auf der Webseite https://oldenburg.planungsbeteiligung.de gibt es das entsprechende Online-Formular. Drücken Sie erst den Button „Planungsunterlagen" und auf der dann folgenden Seite den Button oben rechts: „Stellungnahme abgeben". Dort können Sie entweder direkt in die Maske schreiben oder Ihre Stellungnahme (z.B. als PDF-Datei) anhängen. >> Hier << finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung für Ihre Einwendungen.


Oder Sie nutzen unseren  Einwändomaten mit thematisch geordneten Vorschlägen: https://einwand.oldnbrg.de/ 


Am Ende Ihres Schreibens weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Einwendungen auch den Ratsgremien für eine Stellungnahme zugeleitet wird. Außerdem können Sie verlangen, über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.


Damit wir prüfen können, ob Ihre Einwände Berücksichtigung finden, bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihrer Einwendungen an beteiligung@keinstadionbau.de zu senden.


Was können Einwände sein?

Beschreiben Sie, wie sich das unsinnige Projekt negativ auf Ihre Lebens- und Wohnqualität auswirkt. Nicht berücksichtigte Anwohnerinteressen oder negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt zum Beispiel. Im Einzelnen können das sein, eine Wertminderung Ihrer Immobilie, die Beeinträchtigung der Lebensqualität Ihres Wohn- und Lebensumfeldes, die zu erwartende chaotische Verkehrs- und Parksituation, Lärm, Müll, Feinstaub durch den erhöhten Autoverkehr, aber etwa auch eine bislang mangelhaft geplante Entwässerung der nahezu vollständig versiegelten Stadionfläche, was unter Umständen zur Überflutung Ihres Grundstücks oder sogar Ihres Kellers führen könnte.

Sie können ebenso auf die zu erwartenden negativen Folgen auf das Mikroklima im Stadtteil hinweisen, sowie auf die schon jetzt viel zu wenigen öffentlichen Grünflächen in Donnerschwee. Außerdem verschlechtert der Betonbau die CO2-Bilanz ganz erheblich und bringt das selbstgesteckte Ziel der Klimaneutralität der Stadt Oldenburg in ernste Gefahr.
Auch gegen den geplanten Standort generell können Sie Einwände erheben, da Alternativen nicht ernsthaft geprüft worden sind. Der Verlust an Artenvielfalt auf der gegenwärtigen Brachfläche begründet ebenfalls einen Einwand gegen das Projekt.


Achtung: Frist beachten!

Sie haben insgesamt nur vier Wochen Zeit. Die Bauleitplanung wurde am 21. 10. 2025 veröffentlicht. Somit muss Ihr Schreiben spätestens vor Mitternacht am 25. 11. 2025 bei der Stadt eintreffen bzw. das Online-Formular abgeschickt sein.

Wir bereiten parallel mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei eine
Normenkontrollklage vor.


Um Ihre Belange später gegebenenfalls auch einklagen zu können, sind wir auf Spenden angewiesen:


Verein für Nachhaltige Stadtentwicklung Oldenburg e.V.
IBAN: DE05 2805 0100 0095 3333 08
BIC: SLZODE22XXX
Landessparkasse zu Oldenburg
Stichwort „Rechtsweg“


Da der Vereinsname ziemlich lang ist, werden Sie beim Online-Banking eventuell eine Fehlermeldung beim Namensabgleich bekommen. Bitte bestätigen Sie dann den Namen noch einmal.


Falls Sie für die eventuelle Klage einen größeren Betrag garantieren möchten, sprechen Sie uns bitte an.



Nehmen Sie Ihr demokratisches Recht wahr!

Die Politik sollte begreifen, dass die überwiegende Mehrheit der Oldenburger Stadtgesellschaft andere Dinge für wichtiger hält, als ein neues Stadion - mit Rasenheizung, Fanshop, Business-Lounges und VIP-Parkplätzen.


Wir unterstützen Sie gern!


Zu den Themen Verkehr, Natur, Umwelt und Klima sowie zu den Interessen der Nachbarschaft haben wir Unstimmigkeiten in der Planung herausgearbeitet und Einwände formuliert. Einfach oben anklicken.

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