Oldenburg schießt Eigentor gegen Osnabrück

Klaas Brümann • 19. Dezember 2025

Oldenburg schießt Eigentor gegen Osnabrück

Singen im Stadion

In Osnabrück leben zwar ein paar weniger Menschen als in Oldenburg, aber zum ersten Weihnachtssingen kriegen sie an der Hase genau so viele Leute ins Stadion, wie an der Hunte. Vielleicht sogar noch etwas mehr. Auch wenn die beiden erstmaligen Weihnachtssingen fast identisch scheinen, ist der Effekt trotzdem gegenteilig! Warum? Beide Veranstaltungen haben etwas bewiesen - wenn auch das ganze Gegenteil. 

Auch in Osnabrück soll gebaut werden, zwar nicht neu, es wird grundsaniert. Aber die Stadt übernimmt die Anteile am ziemlich maroden Fußballstadion von der
VfL Osnabrück GmbH & Co. KG aA.. Das Stadion an der Bremer Brücke soll dann mit finanziellen Zuschüssen aus der Stadtkasse erneuert und erweitert werden, wogegen es Beschwerden Seitens der Ratsfraktionen von FDP/UWG und Die Linke gibt. Das Weihnachtssingen sollte beweisen, dass der Stadioninnenraum über den Fußball hinaus genutzt werden kann. Das dürfte ein klein wenig gelungen sein.

Im Mehrsportstadion am Marschweg stellen die Fußballzuschauer auf's Jahr gesehen weniger als die Hälfte der Nutzer*innen (siehe auch die Debatte um die Nutzung des Fernsehflutlichts). Es braucht also eigentlich keinen Beweis mehr, dass es über den Fußball hinaus notwendig ist. 


Für Oldenburgs zweites Stadion fehlt jedoch der Nachweis, dass der Innenraum tatsächlich für irgend etwas anderes als Drittliga-Fußball wirklich gebraucht wird. Die Fachdienstleiterin des Sportbüros der Stadt Oldenburg hat mit dem Weihnachtssingen im Marschwegstadion ja erfolgreich bewiesen, dass so etwas im Leichtathletikstadion am Marschweg genauso viele Menschen anziehen kann, wie im reinen Fußballstadion an der Bremer Brücke in der ähnlich kleinen Großstadt Osnabrück. 


Bingo! 

Zwischenzeitlich hat die Stadt Osnabrück Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) beantragt. Daher bitten wir in einem offenen Brief an das Referat IP 3 „Projektentwicklung und -betreuung Sport, Jugend und Kultur I“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) um Klärung, ob Bundesmittel hier für Infrastrukturen des gewerblichen Unterhaltungsfußballs bewilligt werden könnten.


Zu den Bereichen in denen die Bundesrepublik Deutschland non-compliance des europäischen Wettbewerbsrechts auffällt, gehört unter anderem die Finanzierung von Sportinfrastrukturen, insbesondere Fußballstadien. Daher ist Klärung dieser Frage von europaweitem Interesse.

Aus der Antwort des Mittelgeber (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)) ergibt sich, dass es die zumindest für das Fußballstadion nicht geben kann, was die Verwaltung eigentlich wissen muss:

„Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend ... dem professionellen Sport dienen oder gewerblich betrieben werden, sind nicht förderfähig (vgl. Ziffer 3 des Projektaufrufs).“ >>Aus der Antwort vom 2. Feb. 2026<<. 

Will die Osnabrücker Verwaltung den Vergabeprozess vielleicht auf einen Termin nach den niedersächsischen Kommunalwahlen verschieben?

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