Vor der Kommunalwahl noch möglichst viel Geld fürs Fußballstadion?

Klaas Brümann • 23. März 2026

Warum riskiert die Stadionkoalition eine Auftragsvergabe unter Vorbehalt?

Soll der Bauauftrag für das geplant Fußballstadion tatsächlich noch vor Abschluss des EU-Notifizierungsverfahrens vergeben werden? Die Nordwest-Zeitung zitiert in der Ausgabe vom 21. März 2026 den Co-Vorsitzenden der SPD Ratsfraktion, Ulf Prange (MdL): „Die Auftragsvergabe an den Generalunternehmer für den Stadionbau soll in der Juni-Sitzung des Stadtrats erfolgen. Notfalls unter Vorbehalt – falls das Ergebnis des Notifizierungsverfahrens von der EU noch nicht vorliegen sollte.“

Warum hängt sich der Jurist und  Oberbürgermeister-Kandidat so weit aus dem Fenster? Fürchtet er vielleicht, das Verfahren könnte Anfang Juni noch nicht abgeschlossen sein? Will er das Stadion, das vergangenes Mal nicht Teil des Wahlprogramms von CDU, FDP und SPD war, den Wählerinnen und Wählern auch im September vorenthalten? Ist das etwa das Demokratieverständnis der neuen „Stadionkoalition" im Rat?


Der Beihilfevorgang wurde Ende November mit der Nummer SA.122175 bei der Europäischen Kommission registriert. Unbedenkliche Fälle entscheidet die Wettbewerbsaufsicht binnen sechs Monaten, also spätestens Anfang Mai. Sollte trotz umfangreicher Vorabstimmungen, mit denen Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD) sehr teure Brüsseler Rechtsanwälte betraut hat, im Juni die Art der Finanzierung immer noch nicht genehmigt sein, dann muss der Rat der Stadt Oldenburg alle weiteren Schritte einfrieren, bis Rechtssicherheit besteht. Das gilt auch für die Bauleitplanung im Falle einer Normenkontrollklage. 

Das
Notifizierungsverfahren für die städtische Beihilfe ist ein sogenanntes „ex-ante-Verfahren“. Das bedeutet, die Beihilfemaßnahme muss von der EU freigestellt werden, BEVOR Gelder fließen. Eine Auftragsvergabe vor einem positiven Abschluss wäre das reinste Harakiri!


Dieser Clip zitiert den interessanten  ©nwzonline VfB-Talk vom 22 Februar 2023.

Wir erinnern uns: Bereits im Dezember 2023 stand das sogenannte Nutzungskonzept. Da hätte die Stadtverwaltung das Verfahren von sich aus anstoßen können und müssen. Die Einschätzung des städtischen Rechtsamts, dass ein Notifizierungsverfahren notwendig ist, lag schon seit Februar 2023 vor, wurde aber bis August 2025 geheim gehalten.

Am 14. April 2024 hat der Rat dann einstimmig beschlossen:

„Die Stadt Oldenburg verpflichtet sich, umgehend ein Notifizierungsverfahren zur Beihilfe bei der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Kommission zu starten. Die Vergabe für den Bau an einen Totalunternehmer hat erst dann zu erfolgen, wenn [die] Freistellung zur Beihilfe von der Europäischen Kommission erteilt wurde.“

Passiert ist dann lange nichts. Erst Ende November 2025 hat die Stadt tatsächlich das Verfahren eingeleitet. Vorher wurde mit Tricks und Kniffen – unterstützt von der Brüsseler Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann – versucht, das Verfahren doch noch zu umgehen. Was scheinbar erfolglos – aber sicher richtig teuer - war.

Ratsherr Christoph Baak (CDU) hat kürzlich im Finanzausschuss klar und deutlich gesagt, dass die Vergabe an den Totalunternehmer erst erfolgt, wenn das Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist. Also so, wie es im April 2024 vom Rat beschlossen worden ist. Daran wird er sich messen lassen müssen. Sonst steht nicht nur seine Glaubwürdigkeit und die der gesamten
CDU-Fraktion auf dem Spiel.

Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD) hatte mehr als zwei Jahre ungenutzt verstreichen lassen, bevor die Stadt gehandelt hat. Dass der scheidende OB das so lange
hinausgezögert hat, ist seine Schuld. Das fällt ihm nun am Ende seiner Amtszeit gehörig auf die Füße.

Die Europäische Kommission hat die Vorgabe, Notifizierungsverfahren binnen sechs Monate zu entscheiden. Im Verfahren geht es nicht um ein einfaches ja oder nein. Das Notifizierungsverfahren kann zu Änderungen in der Finanzierung oder des Nutzungskonzeptes führen, was erhebliche Auswirkungen auf die Vorgaben zur Planung hat. So hat etwa das
Steigerwaldstadion in Erfurt nun eine vom Breitensport genutzte Laufbahn. Vielleicht braucht es also an der Maastrichter Straße einen doppelten Satz Teamräume, wenn dort American Football oder Jugendmeisterschaften stattfinden sollen. Vielleicht braucht es bauliche Anpassungen für den Lärmschutz, wenn da jetzt sogar Feldhockey  gespielt werden soll, wie es neuerdings heißt.

Notfalls ein paar Monate abzuwarten, um Rechtssicherheit herzustellen, ist ein Gebot der Vernunft.


Was erwarten Sie, lieber Leserinnen und Leser, von Kandidatinnen und Kandidaten der Kommunalwahl, die sich der Vernunft verschließen? Sind solche Politikerinnen und Politiker überhaupt zu irgendeiner Form der Kontrolle über die Verwaltung und die Finanzen fähig?

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